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Corona ist nicht das Problem – bleiben Sie besonnen!

(Text von Dr. Wolfgang Wordag)


Der Kaiser ist nackt, sucht aber noch nach neuen Kleidern

18.06.2020 Selbst der Regierung scheint inzwischen klar geworden zu sein, dass die epidemische Lage nationaler Tragweite nicht mehr besteht. Mit der Feststellung des Nichtmehrbestehens der epidemischen Lage würden allerdings Freiheitseinschränkungen sofort außer Kraft treten.

Den Ausnahmezustand möchten Einige aber offenbar gerne bis zur nächsten Grippesaison verlängern.

Die von der FDP eingebrachte Lösung: Der Halbsatz, der die automatische Außerkrafttretung der Anordnungen festgeschrieben hat, wird nun selbst – befristet bis zum 30.09.2020 – aufgehoben! 

Möchte die FDP hier das Geschäft mit der Angst noch ein wenig verlängern?  Vermarktungshilfe für fragwürdige Produkte wie Tests, Masken, Desinfektionmittel, “Impfstoff”, Corona-Apps, u.v.a.m. geben?

Ob die Gerichte das auch mitmachen?

 

Im Klartext: (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920042.pdf)

Der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG, nach dem Rechtsverordnungen, die auf Grund des § 5 Absatz 2 oder § 5a Absatz 2 erlassen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft treten, und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1, nach dem Anordnungen, die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG getroffen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben gelten, werden befristet bis zum 30. September 2020 aufgehoben. Die aufgrund § 5 Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen und getroffenen Anordnungen bleiben bis dahin in Kraft, wenn sie nicht vorher vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden.